FAQ: Mitgliedschaft

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Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

Jede Genossenschaft gehört einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an. Unsere Genossenschaft wird im 2-jährigen Turnus vom Genossenschaftsverband Bayern geprüft. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen werden die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wie auch die Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft. Diese umfassende, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung schützt die Interessen der Mitglieder und trägt zu einer extrem niedrigen Insolvenzquote der Unternehmensform Genossenschaft bei.

Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag?

Bereits ab einer Summe von 500 Euro pro Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied in der Genossenschaft. Die Anzahl der Geschäftsanteile, die ein Mitglied zeichnen kann, ist unbegrenzt. Ungeachtet der Anzahl der gezeichneten Anteile hat jedes Mitglied nur eine Stimme in der Generalversammlung.

Können Minderjährige Mitglied werden?

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Wie sicher ist mein Geld?

Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.

Ich wohne nicht in Landshut. Kann ich trotzdem Mitglied werden?

Ja. Die Bürgerenergie Isar eG wendet sich an alle Bürger aus der Region. Dazu zählen Stadt und Landkreis Landshut sowie alle angrenzenden Landkreise. Auch wenn Sie nicht in der beschriebenen Region wohnen, aber einen Bezug dazu oder einfach nur Interesse haben, können Sie Genosse werden.

Wie investiert die Bürgerenergie Isar eG mein Kapital?

Die Einzahlungen der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Hiervon und ggf. von zusätzlichem Fremdkapital wird der Bau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien finanziert. Bei der Erwirtschaftung von Gewinnen wird dieser an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet. Bisher wird hauptsächlich in Photovoltaik-Anlagen investiert. Darüber hinaus ist die Genossenschaft jedoch auch an Windkraftanlagen beteiligt und der Vorstand beschäftigt sich ständig mit neuen Möglichkeiten.

Wann kann ich meinen Anteil kündigen?

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 3 Jahren zum Jahresende gekündigt werden.

Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?

Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.

Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

Muss auf die Erträge (Dividenden) Kapitalertragsteuer gezahlt werden?

Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, d.h. 5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:  eine Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer von 26,38 %; eine Gesamtbelastung inkl. Kirchensteuer von 28,38 % bzw. 28,63 %.

Woher bekomme ich eine Dividendenabrechnung o. Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?

Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Dividendenabrechnung und der Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal, wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?

Ja, Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen.
Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Weitere Details finden sich auch in der Satzung der Genossenschaft, die Sie im Online-Portal abrufen können.

Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

Wenn ein Genosse verstirbt, gehen die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.

Welcher Registrierungstyp bin ich?

Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z.B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person bzw. Verein aus.

Wie hoch wird die Gewinnausschüttung sein? Wann wird die Gewinnausschüttung ausgezahlt?

Ob es eine Gewinnausschüttung gibt und in welcher Höhe wird jährlich nach dem Vorliegen der Bilanz beschlossen. Hierzu macht der Vorstand auf Basis des erwirtschafteten Gewinns einen Gewinnverwendungsvorschlag. Dieser wird dann dem Aufsichtsrat vorgelegt. Wenn dieser den Vorschlag billigt, wird in der Generalversammlung darüber abgestimmt. Die Ausschüttung findet im Anschluss an die Generalversammlung statt. Voraussetzung für die volle Bezugsberechtigung ist, dass der jeweilige Anteil über das gesamte Jahr gehalten wurde. Bei einem Anteilserwerb im ersten Halbjahr besteht die Bezugsberechtigung zur Hälfte, bei Erwerb im zweiten Halbjahr besteht keine Bezugsberechtigung.

Wird eine aktive Mitarbeit erwartet?

Natürlich freuen sich Vorstand und Aufsichtsrat der Bürgerenergie Isar eG über jegliche Unterstützung der Mitglieder. Eine aktive Mitarbeit wird aber nicht erwartet.

Wie lange läuft eine Mitgliedschaft?

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Jahren zum Jahresende schriftlich kündigen. Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied ist oder wird.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen: Sie unterstützen aktiv die Energiewende; Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft; Sie erhalten eine jährliche Dividende - abhängig vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft